Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Werkverträge von Robert Daniel Schaupper, March 23, 5622 Goldegg im Pongau, Österreich, UID: ATU68519533, gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), entgegenstehen.

2. Vertragsabschluss

Angebote von Schaupper Bau sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterfertigung eines Angebots/Auftrags oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.

Angaben in Prospekten, auf der Website, in Plänen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen sind gesondert zu vergüten.

Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge bedürfen grundsätzlich der gesonderten Vereinbarung. Werden während der Ausführung zusätzliche, im ursprünglichen Auftrag nicht enthaltene Leistungen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Ebenso hat er für einen ungehinderten und sicheren Zugang zur Baustelle zu sorgen.

Der Auftraggeber hat Robert Daniel Schaupper auf ihm bekannte Besonderheiten, verdeckte Leitungen, bauliche Risiken, statische Besonderheiten oder sonstige für die Leistungserbringung relevante Umstände vollständig hinzuweisen.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen oder durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Kostenvoranschläge und Angebote

Kostenvoranschläge werden, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, nach bestem Fachwissen erstellt. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag nur dann als unverbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder entsprechend gekennzeichnet wurde.

Ergibt sich im Zuge der Leistungsausführung, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag aufgrund notwendiger zusätzlicher Arbeiten, geänderter Umstände oder unvorhersehbarer Hindernisse überschreiten werden, wird der Auftraggeber darüber ehestmöglich informiert.

Zusatzleistungen, die aufgrund technischer Erfordernisse, behördlicher Auflagen, geänderter Kundenwünsche oder unvorhersehbarer Umstände notwendig werden, sind gesondert zu vergüten.

6. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preisangaben gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise. Zusatzleistungen, geänderte Ausführungswünsche sowie Leistungen infolge unvorhersehbarer Umstände sind gesondert zu vergüten.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Robert Daniel Schaupper ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen. Bei größeren Projekten können angemessene Akonto- oder Abschlagszahlungen vereinbart und verrechnet werden.

Im Fall des Zahlungsverzugs gelten gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, außer die Gegenforderung wurde rechtskräftig festgestellt, von Robert Daniel Schaupper anerkannt oder steht bei Verbrauchern in unmittelbarem Zusammenhang mit der Forderung.

8. Leistungsfristen und Termine

Angegebene Leistungsfristen und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Fristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Schaupper Bau liegen, insbesondere bei Schlechtwetter, Frost, Unwetter, Streik, Lieferschwierigkeiten, behördlichen Verzögerungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglichen Änderungswünschen oder unvorhersehbaren Hindernissen auf der Baustelle.

Aus Terminverschiebungen aufgrund solcher Umstände können keine Schadenersatzansprüche gegen Schaupper Bau abgeleitet werden, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

9. Gefahrtragung, Baustelle und Zufahrt

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle gefahrlos zugänglich ist und die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere Zufahrt, Strom, Wasser, Lagerflächen und sonstige notwendige Infrastruktur, soweit vereinbart oder erforderlich, bereitgestellt werden.

Ist die Ausführung aufgrund ungeeigneter oder gefährlicher Baustellenverhältnisse nicht oder nur erschwert möglich, ist Robert Daniel Schaupper berechtigt, die Arbeiten bis zur Herstellung geeigneter Bedingungen zu unterbrechen. Daraus entstehende Mehrkosten und Verzögerungen trägt der Auftraggeber, sofern diese Umstände nicht von Schaupper Bau zu vertreten sind.

10. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung übernimmt, nutzt oder die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist unter Angabe konkreter wesentlicher Mängel verweigert.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Verbrauchern werden Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.

Gegenüber Unternehmern sind Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich zu rügen; andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die unternehmensrechtlichen Rügepflichten.

Robert Daniel Schaupper ist zunächst Gelegenheit zu geben, allfällige Mängel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beheben.

Für Schäden oder Mängel, die auf ungeeignete Vorleistungen Dritter, fehlerhafte Vorgaben des Auftraggebers, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung.

12. Schadenersatz und Haftung

Robert Daniel Schaupper haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gilt diese Einschränkung nicht.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Vermögensschäden, mittelbare Schäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.

13. Rücktritt vom Vertrag

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Nachfrist nicht nach oder gerät er mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Robert Daniel Schaupper berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

Im Fall einer unbegründeten Stornierung durch den Auftraggeber ist Robert Daniel Schaupper berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten und Dispositionen in Rechnung zu stellen.

14. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Baustoffe und sonstige von Schaupper Bau gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Robert Daniel Schaupper, soweit dies rechtlich zulässig ist.

15. Subunternehmer

Schaupper Bau ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf dieser Website.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Robert Daniel Schaupper vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsklausel nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand

Stand: April 2026